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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
11. Brüche (Hernien)

  • 11. Brüche (Hernien)

11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit

ein- oder beidseitig.

0-10

bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit

20

11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie..

0-10

Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte

ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe..

0-10

Pulsionsdivertikel

mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse..

20

mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen

20-30

bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen.

40-50

Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- und Brustorgane kommt auch ein höherer GdS in Betracht.

11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation)

Speiseröhrengleithernie

0-10

andere kleine Zwerchfellbrüche ohne wesentliche Funktionsstörung..

0-10

Pulsionsdivertikel

größere Zwerchfellbrüche je nach Funktionsstörung..

20-30

Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.

Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe

mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion..

40

sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe

50-100

Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.

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